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Fachwort
Deutschabzufassen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ab|zufa|ssen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Lk 1,1 Schon viele haben es unternommen , einen Bericht über all das abzufassen , was sich unter uns ereignet und erfüllt hat .
BGB 483. 1 Der Vertrag ist in der Amtssprache oder , wenn es dort mehrere Amtssprachen gibt , in der vom Verbraucher gewählten Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abzufassen , in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat . Ist der Verbraucher Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats , so kann er statt der Sprache seines Wohnsitzstaats auch die oder eine der Amtssprachen des Staats , dem er angehört , wählen . Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Prospekt .