kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschabgelehnte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ab|gele|hn|te
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 81. 3 Während der Amtszeit eines Bundeskanzlers kann auch jede andere vom Bundestage abgelehnte Gesetzesvorlage innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der ersten Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes gemäß Absatz 1 und 2 verabschiedet werden . Nach Ablauf der Frist ist während der Amtszeit des gleichen Bundeskanzlers eine weitere Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes unzulässig .