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Fachwort
DeutschZuschüssen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zuschüssen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 559a. 1 Kosten , die vom Mieter oder für diesen von einem Dritten übernommen oder die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden , gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559.