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Fachwort
DeutschZinssatzes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zinssatzes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 497. 2 Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen sind auf einem gesonderten Konto zu verbuchen und dürfen nicht in ein Kontokorrent mit dem geschuldeten Betrag oder anderen Forderungen des Darlehensgebers eingestellt werden . Hinsichtlich dieser Zinsen gilt § 289 Satz 2 mit der Maßgabe , dass der Darlehensgeber Schadensersatz nur bis zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes ( § 246 ) verlangen kann .
BGB 1177. 1 Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person , ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht , so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld . In Ansehung der Verzinslichkeit , des Zinssatzes , der Zahlungszeit , der Kündigung und des Zahlungsorts bleiben die für die Forderung getroffenen Bestimmungen maßgebend .