kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschWohnfläche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wohnfläche
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 556a. 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart , sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen . Betriebskosten , die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen , sind nach einem Maßstab umzulegen , der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt .