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Fachwort
DeutschWiederkauf Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wiederkauf
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kapitel 2 Wiederkauf
BGB 456. 1 Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten , so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer , dass er das Wiederkaufsrecht ausübe , zustande . Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form .
BGB 456. 2 Der Preis , zu welchem verkauft worden ist , gilt im Zweifel auch für den Wiederkauf .
BGB 459 Der Wiederverkäufer kann für Verwendungen , die er auf den gekauften Gegenstand vor dem Wiederkauf gemacht hat , insoweit Ersatz verlangen , als der Wert des Gegenstandes durch die Verwendungen erhöht ist . Eine Einrichtung , mit der er die herauszugebende Sache versehen hat , kann er wegnehmen .