Fachwort |
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Deutsch | Wiederkauf | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Wiederkauf |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kapitel 2 Wiederkauf |
| BGB 456. 1 Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten , so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer , dass er das Wiederkaufsrecht ausübe , zustande . Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form . |
| BGB 456. 2 Der Preis , zu welchem verkauft worden ist , gilt im Zweifel auch für den Wiederkauf . |
| BGB 459 Der Wiederverkäufer kann für Verwendungen , die er auf den gekauften Gegenstand vor dem Wiederkauf gemacht hat , insoweit Ersatz verlangen , als der Wert des Gegenstandes durch die Verwendungen erhöht ist . Eine Einrichtung , mit der er die herauszugebende Sache versehen hat , kann er wegnehmen . |
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