kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Wiedergabe
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Wiedergabe
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 126b Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben , so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben , die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden .
BGB 2249. 6 Sind bei Abfassung der Niederschrift über die Errichtung des in den vorstehenden Absätzen vorgesehenen Testaments Formfehler unterlaufen , ist aber dennoch mit Sicherheit anzunehmen , dass das Testament eine zuverlässige Wiedergabe der Erklärung des Erblassers enthält , so steht der Formverstoß der Wirksamkeit der Beurkundung nicht entgegen .