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Fachwort
DeutschWertsachen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wertsachen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 702 Beschränkung der Haftung ; Wertsachen
BGB 702. 3 Der Gastwirt ist verpflichtet , Geld , Wertpapiere , Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen , es sei denn , dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang der Gastwirtschaft von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind . Er kann verlangen , dass sie in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden .