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Fachwort
DeutschWahlgängen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wahlgängen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 54. 6 Gewählt ist , wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält . Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht , so ist gewählt , wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt .