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Fachwort
DeutschVormündern Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vormündern
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2199 Das vierte Gebot wendet sich ausdrücklich an die Kinder und betrifft ihre Beziehungen zu Vater und ‘Mutter , denn diese ist die grundlegendste aller Beziehungen . Es schließt auch die Verwandtschaftsbeziehungen mit den übrigen Familienmitgliedern ein . Es verlangt , den älteren Verwandten und den Vorfahren Ehre , Liebe und Dank zu erweisen . Schließlich erstreckt es sich auch auf die Pflichten der Schüler gegenüber dem Lehrer , der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern , der Untergebenen gegenüber ihren Vorgesetzten , der Bürger gegenüber ihrem Vaterland und gegenüber denen , die es verwalten und regieren . Im weiteren Sinn schließt dieses Gebot auch die Pflichten von Eltern , Vormündern , Lehrern , Vorgesetzten , Behörden und Regierenden mit ein , all jener also , die über andere Menschen oder über eine Gemeinschaft Autorität ausüben .
BGB 1775 Das Familiengericht kann ein Ehepaar gemeinschaftlich zu Vormündern bestellen . Im Übrigen soll das Familiengericht , sofern nicht besondere Gründe für die Bestellung mehrerer Vormünder vorliegen , für den Mündel und , wenn Geschwister zu bevormunden sind , für alle Mündel nur einen Vormund bestellen .
BGB 1792. 2 Ein Gegenvormund soll bestellt werden , wenn mit der Vormundschaft eine Vermögensverwaltung verbunden ist , es sei denn , dass die Verwaltung nicht erheblich oder dass die Vormundschaft von mehreren Vormündern gemeinschaftlich zu führen ist .
BGB 1792. 3 Ist die Vormundschaft von mehreren Vormündern nicht gemeinschaftlich zu führen , so kann der eine Vormund zum Gegenvormund des anderen bestellt werden .