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Fachwort
DeutschVersäumung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Versäumung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1835. 1a Das Familiengericht kann eine von Absatz 1 Satz 3 abweichende Frist von mindestens zwei Monaten bestimmen . In der Fristbestimmung ist über die Folgen der Versäumung der Frist zu belehren . Die Frist kann auf Antrag vom Familiengericht verlängert werden . Der Anspruch erlischt , soweit er nicht innerhalb der Frist beziffert wird .
BGB 1956 Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden .