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Fachwort
DeutschVerspricht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verspricht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 339 Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall , dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt , die Zahlung einer Geldsumme als Strafe , so ist die Strafe verwirkt , wenn er in Verzug kommt . Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen , so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein .
BGB 520 Verspricht der Schenker eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende Unterstützung , so erlischt die Verbindlichkeit mit seinem Tod , sofern nicht aus dem Versprechen sich ein anderes ergibt .
BGB 1444. 1 Verspricht oder gewährt der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , einem gemeinschaftlichen Kind aus dem Gesamtgut eine Ausstattung , so fällt ihm im Verhältnis der Ehegatten zueinander die Ausstattung zur Last , soweit sie das Maß übersteigt , das dem Gesamtgut entspricht .
BGB 1444. 2 Verspricht oder gewährt der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , einem nicht gemeinschaftlichen Kind eine Ausstattung aus dem Gesamtgut , so fällt sie im Verhältnis der Ehegatten zueinander dem Vater oder der Mutter zur Last ; für den Ehegatten , der das Gesamtgut nicht verwaltet , gilt dies jedoch nur insoweit , als er zustimmt oder die Ausstattung nicht das Maß übersteigt , das dem Gesamtgut entspricht .