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Fachwort
DeutschVermeidung Grundwort fehlt
FachbebietGeographie -> Amerika -> Zentralamerika -> Belize Trennung: Verm|ei|dung
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
2000
Egenhofen
Kte Vermeidung des Krieges
Kte 2308 Jeder Bürger und jeder Regierende ist verpflichtet , sich für die Vermeidung von Kriegen tätig einzusetzen . Solange allerdings die Gefahr von Krieg besteht und solange es noch keine zuständige internationale Autorität gibt , die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet ist , kann man , wenn alle Möglichkeiten einer friedlichen Regelung erschöpft sind , einer Regierung das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung nicht absprechen ( GS 79,4 ) .
Kte 2317 Ungerechtigkeiten , krasse Unterschiede in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sowie Neid , Mißtrauen und Stolz , die unter den Menschen und den Nationen wüten , bedrohen unablässig den Frieden und führen zu Kriegen . Alles , was unternommen wird , um diese Übel [ Vgl . PP 53. ] zu besiegen , trägt zum Aufbau des Friedens und zur Vermeidung des Krieges bei . Insofern die Menschen Sünder sind , droht ihnen die Gefahr des Krieges , und sie wird ihnen drohen bis zur Ankunft Christi . Soweit aber die Menschen sich in Liebe vereinen und so die Sünde überwinden , überwinden sie auch die Gewaltsamkeit , bis sich einmal die Worte erfüllen : ‚Zu Pflügen schmieden sie ihre Schwerter um , zu Winzermessern ihre Lanzen . Kein Volk zückt mehr gegen das andere das Schwert . Das Kriegshandwerk gibt es nicht mehr‘ ( Jes 2,4 ) ( GS 78,6 ) .
BGB 357. 1 Auf das Widerrufs - und das Rückgaberecht finden , soweit nicht ein anderes bestimmt ist , die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung . § 286 Abs . 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend ; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufsoder Rückgabeerklärung des Verbrauchers . Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung , im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang . BGB 357. 2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet , wenn die Sache durch Paket versandt werden kann . Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer . Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs . 1 Satz 1 besteht , dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden , wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat , es sei denn , dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht . BGB 357. 3 Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs . 2 Satz 1 Nr . 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten , wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist , sie zu vermeiden . Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich , wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat . Satz 1 gilt nicht , wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist . § 346 Abs . 3 Satz 1 Nr . 3 findet keine Anwendung , wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat . BGB 357. 4 Weitergehende Ansprüche bestehen nicht .
BGB 595. 7 Der Pächter hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung spätestens neun Monate vor Beendigung des Pachtverhältnisses und im Falle einer zwölfmonatigen oder kürzeren Kündigungsfrist zwei Monate nach Zugang der Kündigung bei dem Landwirtschaftsgericht zu stellen . Das Gericht kann den Antrag nachträglich zulassen , wenn es zur Vermeidung einer unbilligen Härte geboten erscheint und der Pachtvertrag noch nicht abgelaufen ist .