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Fachwort
DeutschVermehrung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ve|rme|hr|ung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1290 In den ersten Jahrhunderten bildet die Firmung allgemein zusammen mit der Taufe eine einzige Feier , ein Doppelsakrament , wie der hl . Cyprian sagt . Die Häufung der Kindertaufen , und zwar zu jeder Zeit des Jahres , und die Vermehrung der ( Land-)Pfarreien lassen es dann , neben anderen Gründen , nicht mehr zu , daß der Bischof bei allen Tauffeiern anwesend ist . Weil man die Vollendung der Taufe dem Bischof vorbehalten möchte , kommt im Westen der Brauch auf , den Zeitpunkt der Spendung beider Sakramente voneinander zu trennen . Der Osten hat die beiden Sakramente miteinander vereint erhalten ; die Firmung wird durch den Taufpriester erteilt . Dieser darf sie allerdings nur mit dem von einem Bischof geweihten Myron spenden [ Vgl . CCEO , cann . 695,1 ; 696,1 ] .
BGB 843. 1 Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein , so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten .