kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Unterlässt
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Unterlässt
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 536c. 2 Unterlässt der Mieter die Anzeige , so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet . Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte , ist der Mieter nicht berechtigt , 1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen , 2. nach § 536a Abs . 1 Schadensersatz zu verlangen oder 3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs . 3 Satz 1 zu kündigen .