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Fachwort
DeutschUntergangs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Unt|erg|angs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Obd 1,12 Sei nicht schadenfroh am Tag deines Bruders , / am Tag seines Unheils ! / Freu dich nicht über Judas Söhne / am Tag ihres Untergangs ! Reiß deinen Mund nicht so auf / am Tag der Not !
Wsh 12,12 Denn wer darf sagen : Was hast du getan ? Wer vermag sich deinem Urteilsspruch zu widersetzen ? Wer könnte dich anklagen wegen des Untergangs von Völkern , die du selbst geschaffen hast ? Wer wollte gegen dich auftreten als Anwalt schuldiger Menschen ?
BGB 292. 1 Hat der Schuldner einen bestimmten Gegenstand herauszugeben , so bestimmt sich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an der Anspruch des Gläubigers auf Schadensersatz wegen Verschlechterung , Untergangs oder einer aus einem anderen Grunde eintretenden Unmöglichkeit der Herausgabe nach den Vorschriften , welche für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer von dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Eigentumsanspruchs an gelten , soweit nicht aus dem Schuldverhältnis oder dem Verzug des Schuldners sich zugunsten des Gläubigers ein anderes ergibt .
BGB 446 Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über . Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache . Der Übergabe steht es gleich , wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist .