Fachwort |
|
|
Deutsch | Ungeachtet | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ung|each|tet |
Inhalt | fehlt |
Status: | Beziehung |
Worttyp | fehlt |
| 2043 |
| DeBartolo |
| |
| Kte 1512 In der liturgischen Überlieferung des Ostens wie des Westens werden seit dem Altertum Zeugnisse für Krankensalbungen mit geweihtem Öl bezeugt . Im Lauf der Jahrhunderte wurde die Krankensalbung mehr und mehr nur noch Sterbenden gespendet , so daß sie dann als Letzte Ölung bezeichnet wurde . Ungeachtet dieser Entwicklung unterließ es die Kirche nie , zum Herrn zu beten , daß der Kranke wieder gesund werde , wenn das seinem Heil förderlich sei [ Vgl . DS 1696 ] . |
| BGB 494. 2 Ungeachtet eines Mangels nach Absatz 1 wird der Verbraucherdarlehensvertrag gültig , soweit der Darlehensnehmer das Darlehen empfängt oder in Anspruch nimmt . Jedoch ermäßigt sich der dem Verbraucherdarlehensvertrag zugrunde gelegte Sollzinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz , wenn die Angabe des Sollzinssatzes , des effektiven Jahreszinses oder des Gesamtbetrags fehlt . |
| BGB 507. 2 Das Teilzahlungsgeschäft ist nichtig , wenn die vorgeschriebene Schriftform des § 492 Abs . 1 nicht eingehalten ist oder im Vertrag eine der in Artikel 247 §§ 6 , 12 und 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgeschriebenen Angaben fehlt . Ungeachtet eines Mangels nach Satz 1 wird das Teilzahlungsgeschäft gültig , wenn dem Verbraucher die Sache übergeben oder die Leistung erbracht wird . Jedoch ist der Barzahlungspreis höchstens mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen , wenn die Angabe des Gesamtbetrags oder des effektiven Jahreszinses fehlt . Ist ein Barzahlungspreis nicht genannt , so gilt im Zweifel der Marktpreis als Barzahlungspreis . Ist der effektive Jahreszins zu niedrig angegeben , so vermindert sich der Gesamtbetrag um den Prozentsatz , um den der effektive Jahreszins zu niedrig angegeben ist . |
| GG 142 Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft , als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten . |
| |