Fachwort |
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Deutsch | Schweigens | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Schwe|ige|ns |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2570 Als Gott Abraham ruft , bricht dieser sogleich auf , wie der Herr ihm gesagt hatte ( Gen 12,4 ) . Sein Herz ist dem Wort ganz gefügig ; er gehorcht . Das Horchen des Herzens , das sich für Gott entscheidet , gehört wesentlich zum Gebet . Die Worte stehen im Dienst dieses Hörens . Doch das Gebet Abrahams äußert sich zunächst in Taten : Er ist ein Mann des Schweigens ; überall , wo er sich niederläßt , errichtet er dem Herrn einen Altar . Später faßt er erstmals sein Gebet in Worte : Es ist eine verhüllte Klage . Sie erinnert Gott an seine Verheißungen , die sich nicht zu erfüllen scheinen [ Vgl . Gen 15,2-3 ] . Gleich zu Beginn zeigt sich somit eine Eigenart des Betens : die Prüfung des Glaubens an die Treue Gottes . |
| Ps 94,17 Wäre nicht der Herr meine Hilfe , / bald würde ich im Land des Schweigens wohnen . |
| Kte 533 Das verborgene Leben in Nazaret ermöglicht jedem Menschen , in den alltäglichsten Dingen in Gemeinschaft mit Jesus zu sein : Das Haus von Nazaret ist eine Schule , in der man beginnt , das Leben Christi zu verstehen . Es ist die Schule des Evangeliums . . . Sie lehrt zunächst das Schweigen . Möge in uns eine große Wertschätzung des Schweigens lebendig werden . . . dieser bewundernswerten und notwendigen Geisteshaltung . . . Hier lernen wir , wie wichtig das häusliche Leben ist . Nazaret gemahnt uns an das , was eine Familie ist , an ihre Gemeinschaft in Liebe , an ihre Würde , ihre strahlende Schönheit , ihre Heiligkeit und Unverletzlichkeit . . . Schließlich lernen wir hier die zuchtvolle Ordnung der Arbeit . O Lehrstuhl von Nazaret , Haus des Handwerkersohnes ! Hier möchte ich das strenge , aber erlösende Gesetz menschlicher Arbeit erkennen und feiern . . . Schließlich möchte ich hier den Arbeitern der ganzen Welt Segen wünschen und ihnen das große Vorbild zeigen , den göttlichen Bruder ( Paul VI. , Ansprache vom 5. Januar 1964 in Nazaret ) . |
| BGB 675g. 2 Der Zahlungsdienstleister und der Zahlungsdienstnutzer können vereinbaren , dass die Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers zu einer Änderung nach Absatz 1 als erteilt gilt , wenn dieser dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat . Im Fall einer solchen Vereinbarung ist der Zahlungsdienstnutzer auch berechtigt , den Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos zu kündigen . Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet , den Zahlungsdienstnutzer mit dem Angebot zur Vertragsänderung auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinzuweisen . |
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