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Schu|ldn|ern
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Beziehung
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fehlt
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DeBartolo
Mt 6,12 Und erlass uns unsere Schulden , / wie auch wir sie unseren Schuldnern erlassen haben .
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
BGB 422. 2 Eine Forderung , die einem Gesamtschuldner zusteht , kann nicht von den übrigen Schuldnern aufgerechnet werden .
BGB 426. 1 Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet , soweit nicht ein anderes bestimmt ist . Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden , so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen .