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Fachwort
DeutschSachmängel Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Sachmängel
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 524 Haftung für Sachmängel
§ 2183 Haftung für Sachmängel
BGB 2376. 2 Für Sachmängel eines zur Erbschaft gehörenden Gegenstands haftet der Verkäufer nicht , es sei denn , dass er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Gegenstands übernommen hat .