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Fachwort
DeutschSachmangel Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Sachmangel
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 434 Sachmangel
BGB 434. 2 Ein Sachmangel ist auch dann gegeben , wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist . Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor , wenn die Montageanleitung mangelhaft ist , es sei denn , die Sache ist fehlerfrei montiert worden .
BGB 434. 3 Einem Sachmangel steht es gleich , wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert .
BGB 443. 2 Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist , wird vermutet , dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet .