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Fachwort
DeutschRechtslage Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Rechtslage
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 894 Steht der Inhalt des Grundbuchs in Ansehung eines Rechts an dem Grundstück , eines Rechts an einem solchen Recht oder einer Verfügungsbeschränkung der in § 892 Abs . 1 bezeichneten Art mit der wirklichen Rechtslage nicht im Einklang , so kann derjenige , dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen oder durch die Eintragung einer nicht bestehenden Belastung oder Beschränkung beeinträchtigt ist , die Zustimmung zu der Berichtigung des Grundbuchs von demjenigen verlangen , dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird .
BGB 2313. 1 Bei der Feststellung des Wertes des Nachlasses bleiben Rechte und Verbindlichkeiten , die von einer aufschiebenden Bedingung abhängig sind , außer Ansatz . Rechte und Verbindlichkeiten , die von einer auflösenden Bedingung abhängig sind , kommen als unbedingte in Ansatz . Tritt die Bedingung ein , so hat die der veränderten Rechtslage entsprechende Ausgleichung zu erfolgen .
GG 16a. 3 Durch Gesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , können Staaten bestimmt werden , bei denen auf Grund der Rechtslage , der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint , daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet . Es wird vermutet , daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird , solange er nicht Tatsachen vorträgt , die die Annahme begründen , daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird .