Fachwort |
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Deutsch | Pönitenten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Pön|ite|nten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1185 Die Sammlung des Gottesvolkes beginnt in der Taufe ; die Kirche muß eine Stätte für die Feier der Taufe [ Baptisterium ] haben und durch Weihwasserbecken die Erinnerung an das Taufversprechen wach halten . Die Erneuerung des Lebens aus der Taufe erfordert die Buße . Die Kirche muß sich deshalb dazu eignen , die Reue auszudrücken und die Vergebung zu empfangen , was einen geeigneten Ort zur Aufnahme der Pönitenten verlangt . Die Kirche soll auch ein Raum sein , der zu Sammlung und stillem Gebet einlädt , die das große Gebet der Eucharistie weiterführen und verinnerlichen . |
| Kte 1447 Im Lauf der Jahrhunderte hat die konkrete Form , in der die Kirche diese vom Herrn erhaltene Vollmacht ausübt , starke Veränderungen durchlaufen . Während der ersten Jahrhunderte war die Versöhnung der Christen , die nach ihrer Taufe ganz besonders schwere Sünden begangen hatten ( etwa Götzendienst , Mord und Ehebruch ) , an eine sehr strenge Disziplin gebunden : Die Pönitenten mußten für ihre Sünden oft jahrelang öffentlich Buße tun , bevor sie Vergebung erhielten . Zu diesem Stand der Büßer ( der nur zur Buße für gewisse schwere Sünden da war ) wurde man nur selten , in gewissen Regionen sogar nur einmal im Leben zugelassen . Von der monastischen Tradition des Ostens angeregt , brachten während des 7. Jahrhunderts irische Missionare die Praxis der Privatbuße nach Kontinentaleuropa . Diese verlangt keine langen öffentlichen Bußleistungen , bevor man die Versöhnung mit der Kirche erlangt . Das Sakrament vollzieht sich nun auf geheimere Weise zwischen dem Pönitenten und dem Priester . Diese neue P raxis sah die Möglichkeit der Wiederholung vor und führte so zu einem regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes . Sie ermöglichte , die Vergebung schwerer und läßlicher Sünden in einer einzigen Feier vorzunehmen . Das ist in großen Linien die Form der Buße , die Kirche bis heute anwendet . |
| VII Die Akte des Pönitenten |
| Kte 1451 Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster Stelle . Sie ist der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde , verbunden mit dem Vorsatz , fortan nicht zu sündigen ( K . v . Trient : DS 1676 ) . |
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