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DeutschPreisindex Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Preisindex
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 557b. 1 Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren , dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird ( Indexmiete ) .