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Fachwort
DeutschPfleglings Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Pfleglings
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1917. 2 Für den benannten Pfleger können durch letztwillige Verfügung oder bei der Zuwendung die in den §§ 1852 bis 1854 bezeichneten Befreiungen angeordnet werden . Das Familiengericht kann die Anordnungen außer Kraft setzen , wenn sie das Interesse des Pfleglings gefährden .