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Fachwort
DeutschMitvormund Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mitvormund
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1778. 4 Neben dem Berufenen darf nur mit dessen Zustimmung ein Mitvormund bestellt werden .
BGB 1791a. 4 Will das Familiengericht neben dem Verein einen Mitvormund oder will es einen Gegenvormund bestellen , so soll es vor der Entscheidung den Verein hören .
BGB 1833. 2 Sind für den Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich , so haften sie als Gesamtschuldner . Ist neben dem Vormund für den von diesem verursachten Schaden der Gegenvormund oder ein Mitvormund nur wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht verantwortlich , so ist in ihrem Verhältnis zueinander der Vormund allein verpflichtet .