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Fachwort
DeutschGrundrecht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Grun|dre|cht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2221 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe beschränkt sich nicht darauf , Kinder zu zeugen ; sie muß sich auch auf ihre sittliche Erziehung und ihre geistliche Bildung erstrecken . Die Erziehung durch die Eltern ist so entscheidend , daß sie dort , wo sie fehlt , kaum zu ersetzen ist ( GE 3 ) . Das Grundrecht und die Grundpflicht der Eltern , ihre Kinder zu erziehen , sind unveräußerlich [ Vgl . FC 36. ] .
Kte 2229 Als Erstverantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder haben die Eltern das Recht , für sie eine Schule zu wählen , die ihren Überzeugungen entspricht . Das ist ein Grundrecht . Die Eltern haben die Pflicht , soweit wie möglich solche Schulen zu wählen , die sie in ihrer Aufgabe als christliche Erzieher am besten unterstützen [ Vgl . GE 6 ] . Die Behörden haben die Pflicht , dieses Elternrecht zu gewährleisten und dafür zu sorgen , daß es auch wirklich ausgeübt werden kann .
GG 17a. 1 Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen , daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr - oder Ersatzdienstes das Grundrecht , seine Meinung in Wort , Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ( Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz ) , das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ( Artikel 8 ) und das Petitionsrecht ( Artikel 17 ) , soweit es das Recht gewährt , Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen , eingeschränkt werden .
GG 19. 1 Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann , muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten . Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen .