Fachwort |
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Deutsch | Gestaltung | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ges|talt|ung |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Glockenspiel |
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| Kte 906 Die gläubigen Laien , die dazu fähig sind und sich dafür ausbilden , können auch an der katechetischen Unterweisung [ Vgl . CIC , cann , [ link ] 774 ; [ link ] 776 ; [ link ] 780 ] , am Lehren der theologischen Wissenschaften [ Vgl . [ link ] CIC , can . 229 ] sowie an der Gestaltung der Medien [ Vgl . [ link ] CIC , can . 823 , §1 ] mitwirken . |
| Kte 1049 Dennoch darf die Erwartung der neuen Erde die Sorge für die Gestaltung dieser Erde nicht abschwächen , wo der Leib der neuen Menschheitsfamilie wächst , der schon eine umrißhafte Vorstellung von der neuen Welt bieten kann , sondern muß sie vielmehr ermutigen . Deshalb hat der irdische Fortschritt , obwohl er eindeutig vom Wachstum des Reiches Christi zu unterscheiden ist , dennoch große Bedeutung für das Reich Gottes , insofern er zu einer besseren Ordnung der menschlichen Gesellschaft beitragen kann ( GS 39,2 ) . |
| Kte 1652 Durch ihre natürliche Eigenart sind die Ehe als Institution und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung ( GS 48,1 ) . Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr viel bei . Derselbe Gott , der gesagt hat : ‚Es ist nicht gut , daß der Mensch allein sei‘ ( Gen 2,18 ) und ‚der den Menschen von Anfang an als Mann und Frau schuf‘ ( Mt 19,4 ) , wollte ihm eine besondere Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen , segnete darum Mann und Frau und sprach : ‚Wachset und mehret euch‘ ( Gen 1,28 ) . Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet , daß die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers , der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrößert und bereichert ( GS 50,1 ) . |
| Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen * ) Amtlicher Hinweis : Dieser Abschnitt dient auch der Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ( ABl . EG Nr . L 95 S . 29 ) . |
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