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Fachwort
DeutschGeleistete Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Geleistete
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 214. 2 Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden , auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist . Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntnis sowie einer Sicherheitsleistung des Schuldners .
BGB 326. 4 Soweit die nach dieser Vorschrift nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt ist , kann das Geleistete nach den §§ 346 bis 348 zurückgefordert werden .
BGB 366. 1 Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus , so wird diejenige Schuld getilgt , welche er bei der Leistung bestimmt .
BGB 656. 1 Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet . Das auf Grund des Versprechens Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden , weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat .