kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschGefährdung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gefährdung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 569. 1 Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs . 1 liegt für den Mieter auch vor , wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist , dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist . Dies gilt auch , wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat , die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen .
BGB 885. 1 Die Eintragung einer Vormerkung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund der Bewilligung desjenigen , dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird . Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich , dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird .
BGB 899. 2 Die Eintragung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund einer Bewilligung desjenigen , dessen Recht durch die Berichtigung des Grundbuchs betroffen wird . Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich , dass eine Gefährdung des Rechts des Widersprechenden glaubhaft gemacht wird .
BGB 1078 Ist die Forderung fällig , so sind der Nießbraucher und der Gläubiger einander verpflichtet , zur Einziehung mitzuwirken . Hängt die Fälligkeit von einer Kündigung ab , so kann jeder Teil die Mitwirkung des anderen zur Kündigung verlangen , wenn die Einziehung der Forderung wegen Gefährdung ihrer Sicherheit nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Vermögensverwaltung geboten ist .