kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschErlassjahr Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Er|las|sj|ahr
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Ez 46,17 Wenn er aber etwas von seinem Erbbesitz einem seiner Diener schenkt , gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr ; dann fällt es an den Fürsten zurück . Nur seine Söhne dürfen behalten , was er ihnen von seinem Erbbesitz geschenkt hat .