Fachwort |
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Deutsch | Einwirkung | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Einwirkung |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 311. 2 Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs . 2 entsteht auch durch 1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen , 2. die Anbahnung eines Vertrags , bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte , Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut , oder 3. ähnliche geschäftliche Kontakte . |
| BGB 554. 3 Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn , voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen . Der Mieter ist berechtigt , bis zum Ablauf des Monats , der auf den Zugang der Mitteilung folgt , außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen . Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen , die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen . |
| BGB 903 Der Eigentümer einer Sache kann , soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen , mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen . Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten . |
| BGB 904 Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt , die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten , wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist . Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen . |
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