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Fachwort
DeutschEhepartner Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ehe|part|ner
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1636 Dank des ökumenischen Dialogs konnten in vielen Gegenden die betroffenen christlichen Gemeinschaften eine gemeinsame Mischehenpastoral organisieren . Diese soll die Paare dazu ermutigen , ihre besondere Situation im Licht des Glaubens zu leben . Sie soll ihnen auch dabei helfen , die Spannungen zwischen den Verpflichtungen der Ehepartner füreinander und für ihre jeweiligen kirchlichen Gemeinschaften zu überwinden . Diese Pastoral muß die Entfaltung dessen fördern , was dem Glauben der Partner gemeinsam ist und die Achtung vor dem , was sie trennt .
Kte 1637 Bei Kultverschiedenheit hat der katholische Partner eine besondere Aufgabe , denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt , und die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt ( 1 Kor 7,14 ) . Für den christlichen Ehepartner und für die Kirche ist es eine große Freude , wenn diese Heiligung zur freiwilligen Bekehrung des anderen Partners zum christlichen Glauben führt [ Vgl . 1 Kor 7,16 ] . Die aufrichtige eheliche Liebe , die schlichte , geduldige Ausübung der Familientugenden und beharrliches Gebet können den nichtchristlichen Ehepartner darauf vorbereiten , die Gnade der Bekehrung anzunehmen .
Kte 2384 Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz . Sie gibt vor , den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag , bis zum Tod zusammenzuleben , brechen zu können . Die Ehescheidung mißachtet den Bund des Heiles , dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist . Das Eingehen einer , wenn auch vom Zivilrecht anerkannten , neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich . Der Ehepartner , der sich wieder verheiratet hat , befindet sich dann in einem dauernden , öffentlichen Ehebruch . Wenn der Gatte , nachdem er sich von seiner Frau getrennt hat , sich einer anderen Frau nähert , ist er ein Ehebrecher , denn er läßt diese Frau Ehebruch begehen ; und die Frau , die mit ihm zusammenwohnt , ist eine Ehebrecherin , denn sie hat den Gatten einer anderen an sich gezogen ( Basilius , moral . reg . 73 ) .
Kte 2386 Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung . In diesem Fall vestößt er nicht gegen das sittliche Gebot . Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner , der sich redlich bemüht hat , dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben , und ungerechterweise verlassen wird , und demjenigen , der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört [ Vgl . FC 84 ] .