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Fachwort
DeutschBruchteile Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bruchteile
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 2088 Einsetzung auf Bruchteile
BGB 2088. 2 Das Gleiche gilt , wenn der Erblasser mehrere Erben unter Beschränkung eines jeden auf einen Bruchteil eingesetzt hat und die Bruchteile das Ganze nicht erschöpfen .
§ 2089 Erhöhung der Bruchteile
BGB 2089 Sollen die eingesetzten Erben nach dem Willen des Erblassers die alleinigen Erben sein , so tritt , wenn jeder von ihnen auf einen Bruchteil der Erbschaft eingesetzt ist und die Bruchteile das Ganze nicht erschöpfen , eine verhältnismäßige Erhöhung der Bruchteile ein .