| Fachwort | 
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  | Deutsch | Beschwerte   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Beschwerte  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 2083 Ist eine letztwillige Verfügung , durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird , anfechtbar , so kann der Beschwerte die Leistung verweigern , auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist .   | 
 | § 2148 Mehrere Beschwerte   | 
 | BGB 2151. 1 Der Erblasser kann mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken , dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat , wer von den mehreren das Vermächtnis erhalten soll .   | 
 | BGB 2151. 3 Kann der Beschwerte oder der Dritte die Bestimmung nicht treffen , so sind die Bedachten Gesamtgläubiger . Das Gleiche gilt , wenn das Nachlassgericht dem Beschwerten oder dem Dritten auf Antrag eines der Beteiligten eine Frist zur Abgabe der Erklärung bestimmt hat und die Frist verstrichen ist , sofern nicht vorher die Erklärung erfolgt . Der Bedachte , der das Vermächtnis erhält , ist im Zweifel nicht zur Teilung verpflichtet .   | 
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