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Fachwort
DeutschBeschlusse Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Beschlusse
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 42. 2 Zu einem Beschlusse des Bundestages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich , soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt . Für die vom Bundestage vorzunehmenden Wahlen kann die Geschäftsordnung Ausnahmen zulassen .