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Fachwort
DeutschBerechnung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Be|rech|nung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2434 Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige Frucht der Arbeit . Ihn zu verweigern oder zurückzubehalten ist eine schwere Ungerechtigkeit [ Vgl . Lev 19,13 : Dtn 24,14-15 ; Jak 5,4 ] Zur Berechnung des gerechten Entgelts sind sowohl die Bedürfnisse als auch die Leistungen eines jeden zu berücksichtigen . Die Arbeit ist so zu entlohnen , daß dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen , um sein und der Seinigen materielles , soziales , kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten - gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen , der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht auf das Gemeinwohl ( GS 67,2 ) . Das Einverständnis der Parteien allein genügt nicht , um die Höhe des Lohns sittlich zu rechtfertigen .
BGB 187. 1 Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend , so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet , in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt .
BGB 187. 2 Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt , so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet . Das Gleiche gilt von dem Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters .
§ 189 Berechnung einzelner Fristen