| Fachwort | 
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  | Deutsch | Befugnisse   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Be|fugni|sse  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 2287 Wer seine Befugnisse so gebraucht , daß sie zum Bösen verleiten , macht sich des Ärgernisses schuldig und ist für das Böse , das er direkt oder indirekt begünstigt , verantwortlich . Es ist unvermeidlich , daß Ärgernisse kommen . Aber wehe dem , der sie verschuldet ( Lk 17,1 ) .   | 
 | § 903 Befugnisse des Eigentümers   | 
 | BGB 903 Der Eigentümer einer Sache kann , soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen , mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen . Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten .   | 
 | BGB 1687. 2 Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen , wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist .   | 
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