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Fachwort
DeutschBarbedarfs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Barbedarfs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
BGB 1612b. 1 Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden : 1. zur Hälfte , wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt ( § 1606 Abs . 3 Satz 2 ) ; 2. in allen anderen Fällen in voller Höhe . In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes .