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Fachwort
DeutschAusspruchs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ausspruchs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1746. 2 Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet und ist es nicht geschäftsunfähig , so kann es die Einwilligung bis zum Wirksamwerden des Ausspruchs der Annahme gegenüber dem Familiengericht widerrufen . Der Widerruf bedarf der öffentlichen Beurkundung . Eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich .