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Fachwort
DeutschAngemessen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Angemessen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1574. 2 Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit , die der Ausbildung , den Fähigkeiten , einer früheren Erwerbstätigkeit , dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht , soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre . Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen .