| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Angeklagte | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | An|ge|kla|gte | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2476 Falsches Zeugnis und Meineid . Eine wahrheitswidrige Aussage ist ganz besonders schwerwiegend , wenn sie öffentlich gemacht wird . Vor einem Gericht wird sie zu einem falschen Zeugnis [ Vgl . Spr 19,9 ] , unter Eid wird sie zu einem Meineid . Diese Handlungsweisen tragen dazu bei , daß Unschuldige verurteilt oder Schuldige entlastet werden oder die Strafe , welcher der Angeklagte verfällt [ Vgl . Spr 18,5 ] , verschärft wird . Sie beeinträchtigen schwerwiegend das Rechtswesen und die Gerechtigkeit des von den Richtern gefällten Urteils . | 
|  | Apg 25,16 ich aber erwiderte ihnen , es sei bei den Römern nicht üblich , einen Menschen auszuliefern , bevor nicht der Angeklagte den Anklägern gegenübergestellt sei und Gelegenheit erhalten habe , sich gegen die Anschuldigungen zu verteidigen . | 
|  | Dtn 19,15 Wenn es um ein Verbrechen oder ein Vergehen geht , darf ein einzelner Belastungszeuge nicht Recht bekommen , welches Vergehen auch immer der Angeklagte begangen hat . Erst auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen darf eine Sache Recht bekommen . | 
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