Fachwort |
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Deutsch | Angehörige | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | An|gehö|rige |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Neh 11,25 Sie wohnten in den Gehöften auf ihren Fluren . Angehörige des Stammes Juda wohnten in Kirjat-Arba und seinen Tochterstädten , in Dibon und seinen Tochterstädten , in Kabzeel und den dazugehörenden Gehöften , |
| Neh 11,31 Angehörige des Sammes Benjamin wohnten in Geba , Michmas und Aja sowie in Bet-El und seinen Tochterstädten , |
| BGB 573. 2 Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor , wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat , 2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich , seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder 3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde ; die Möglichkeit , durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen , bleibt außer Betracht ; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen , dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will . |
| BGB 575. 1 Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden , wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit 1. die Räume als Wohnung für sich , seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will , 2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will , dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden , oder 3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt . Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen . |
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