| Fachwort | 
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  | Deutsch | veräußert   |  Grundwort  | verzückest   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | ver|äuße|rt  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  | Beziehung | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Mi 2,4 An jenem Tag singt man ein Spottlied auf euch / und es ertönt die Klage : / Vernichtet sind wir , vernichtet ! Den Besitz seines Volkes veräußert der Herr / und niemand gibt ihn zurück ; / an Treulose verteilt er unsere Felder .   | 
 | BGB 346. 2 Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten , soweit 1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist , 2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht , veräußert , belastet , verarbeitet oder umgestaltet hat , 3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist ; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht . Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt , ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen ; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten , kann nachgewiesen werden , dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war .   | 
 | BGB 566. 1 Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert , so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein .   | 
 | BGB 567a Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet , durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird , so gilt das Gleiche wie in den Fällen des § 566 Abs . 1 und des § 567 , wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten übernommen hat .   | 
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