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Fachwort
Deutschvermeiden Grundwort meiden
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: ver|mei|den
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortKte 1737 Eine Wirkung , die vom Handelnden nicht gewollt ist , kann in Kauf genommen werden , wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt , um ihr krankes Kind zu pflegen . Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar , wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war , so z . B . der eigene Tod , den jemand erleidet , weil er einem Menschen , der in Gefahr ist , zuhilfe kommt . Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann , wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können , wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker .
2Kor 8,20 Denn angesichts der großen Spende , die von uns überbracht werden soll , möchten wir vermeiden , dass man uns verdächtigt .
Kte 2264 Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre . Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen . Wer sein Leben verteidigt , macht sich keines Mordes schuldig , selbst wenn er gezwungen ist , seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen : Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig , ist das unerlaubt . Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt , ist die Verteidigung erlaubt . . . Es ist zum Heil nicht notwendig , auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten , um die Tötung des anderen zu vermeiden ; denn der Mensch ist mehr gehalten , für das eigene Leben als für das fremde Leben zu sorgen ( Thomas v . A. , s . th . 2-2 , 64 , 7 ) .
Kte 2489 Eine Bitte um Wissen oder Mitteilung muß stets mit Nächstenliebe und Achtung vor der Wahrheit beantwortet werden . Das Wohl und die Sicherheit 1 anderer , die Achtung des Privatlebens oder die Rücksicht auf das Gemeinwohl sind hinreichende Gründe , etwas , das nicht bekanntwerden soll , zu verschweigen oder sich einer diskreten Sprache zu bedienen . Die Pflicht , Ärgernis zu vermeiden , fordert oft strenge Diskretion . Niemand ist verpflichtet , die Wahrheit Personen zu enthüllen , die kein Recht auf deren Kenntnis haben [ Vgl . Sir 27,16 ; Spr 25 , 9-10 ] .