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Fachwort
Deutschverbuchen Grundwort buchen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: ver|bu|chen
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Prozess Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortBGB 497. 2 Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen sind auf einem gesonderten Konto zu verbuchen und dürfen nicht in ein Kontokorrent mit dem geschuldeten Betrag oder anderen Forderungen des Darlehensgebers eingestellt werden . Hinsichtlich dieser Zinsen gilt § 289 Satz 2 mit der Maßgabe , dass der Darlehensgeber Schadensersatz nur bis zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes ( § 246 ) verlangen kann .