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Fachwort
Deutschverbleibt Grundwort verbleiben
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: ver|bl|eibt
InhaltKultur -> Begegnung Person Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
Kte 1121 Drei Sakramente , die Taufe , die Firmung und die Weihe , verleihen zusätzlich zur Gnade einen sakramentalen Charakter , ein Siegel , durch das der Christ am Priestertum Christi teilhat und in unterschiedlichen Ständen und Funktionen der Kirche angehört . Dieses durch den Geist bewirkte Ähnlichwerden mit Christus und der Kirche ist unauslöschlich [ Vgl . K . v . Trient : DS 1609. [ Vgl . K . v . Trient : DS 1609 ] ; es verbleibt im Christen für immer als Empfänglichkeit für die Gnade , als Verheißung und Gewähr des göttlichen Schutzes und als Berufung zum Gottesdienst und zum Dienst der Kirche . Diese Sakramente können folglich nicht wiederholt werden .
Kte 1263 Durch die Taufe werden sämtliche Sünden nachgelassen , die Erbsünde und alle persönlichen Sünden sowie die Sündenstrafen [ Vgl . DS 1316 ] . In denen , die wiedergeboren sind , verbleibt nichts , das sie am Eintritt in das Reich Gottes hindern würde , weder die Sünde Adams noch die persönliche Sünde noch die Folgen der Sünde , deren schlimmste die Trennung von Gott ist .
Kte 1426 Die Umkehr zu Christus , die Wiedergeburt aus der Taufe , die Gabe des Heiligen Geistes , der Empfang des Leibes und des Blutes Christi als Nahrung haben uns heilig und untadelig . . . vor Gott ( Eph 1,4 ) gemacht , so wie die Kirche selbst , die Braut Christi , heilig und makellos ist ( Eph 5,27 ) . Das in der christlichen Initiation erhaltene neue Leben hat jedoch die Gebrechlichkeit und Schwäche der menschlichen Natur nicht behoben und auch nicht die Neigung zur Sünde , die sogenannte Konkupiszenz . Diese verbleibt in den Getauften , damit sie sich mit Hilfe der Gnade Christi im Kampf des christlichen Lebens bewähren [ Vgl . DS 1515 ] In diesem Kampf geht es darum , zur Heiligkeit und zum ewigen Leben umzukehren , zu denen der Herr uns beständig ruft [ Vgl . DS 1545 ; LG 40 ] .
BGB 1476. 1 Der Überschuss , der nach der Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten verbleibt , gebührt den Ehegatten zu gleichen Teilen .