Fachwort |
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Deutsch | unerlaubt | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | une|rla|ubt |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2264 Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre . Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen . Wer sein Leben verteidigt , macht sich keines Mordes schuldig , selbst wenn er gezwungen ist , seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen : Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig , ist das unerlaubt . Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt , ist die Verteidigung erlaubt . . . Es ist zum Heil nicht notwendig , auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten , um die Tötung des anderen zu vermeiden ; denn der Mensch ist mehr gehalten , für das eigene Leben als für das fremde Leben zu sorgen ( Thomas v . A. , s . th . 2-2 , 64 , 7 ) . |
| Kte 2295 Forschungen und Experimente , die am Menschen vorgenommen werden , können keine Handlungen rechtfertigen , die in sich der Menschenwürde und dem sittlichen Gesetz widersprechen . Auch das allfällige Einverständnis der betreffenden Menschen rechtfertigt solche Handlungen nicht . Ein Experiment , das an einem Menschen vorgenommen wird , ist sittlich unerlaubt , wenn es dessen Leben oder physische und psychische Unversehrtheit unverhältnismäßigen oder vermeidbaren Gefahren aussetzt . Solche Experimente widersprechen der Menschenwürde erst recht , wenn sie ohne Wissen und Einverständnis der Betreffenden oder der für sie Verantwortlichen vorgenommen werden . |
| Kte 2302 Wenn Jesus an das Gebot : Du sollst nicht töten ( Mt 5,21 ) erinnert , fordert er den Frieden des Herzens und verurteilt die Unsittlichkeit des mörderischen Zorns und des Hasses . Zorn ist ein Verlangen nach Rache . Nach Rache zu verlangen zum Schaden dessen , der bestraft werden soll , ist unerlaubt ; aber nach Rache zu verlangen zur Bestrafung der Laster und zur Bewahrung der Gerechtigkeit ist lobenswert ( Thomas v . A. , s . th . 2-2 , 158,1 , ad 3 ) . Falls der Zorn so weit geht , daß man den Mitmenschen absichtlich töten oder schwer verwunden möchte , ist er eine schwere Verfehlung gegen die Liebe und damit eine Todsünde . Der Herr sagt : Jeder , der seinem Bruder auch nur zürnt , soll dem Gericht verfallen sein ( Mt 5,22 ) . |
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