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Fachwort
Deutschteilnimmt Grundwort fehlt
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Worttyp fehlt
Kte 1069 Das Wort Liturgie bedeutet ursprünglich öffentliches Werk , Dienst des Volkes und für das Volk . In der christlichen Überlieferung bedeutet es , daß das Volk Gottes teilnimmt am Werk Gottes [ Vgl . Joh 17,4 ] . Durch die Liturgie setzt Christus , unser Erlöser und Hoherpriester , in seiner Kirche , mit ihr und durch sie das Werk unserer Erlösung fort .
Kte 1070 Im Neuen Testament bezeichnet das Wort Liturgie nicht nur die Feier des Gottesdienstes [ Vgl . Apg 13,2 ; Lk 1,23 gr ] , sondern auch die Verkündigung des Evangeliums [ Vgl . Röm 15,16 : Phil 2,14-17 und 2,30]und die tätige Nächstenliebe [ Vgl . Röm 15,27 ; 2 Kor 9,12 ; Phil 2,25 ] . Bei all dem geht es um den Dienst an Gott und den Menschen . In der Liturgiefeier ist die Kirche Dienerin nach dem Vorbild ihres Herrn , des einzigen Liturgen [ Vgl . Hehr 8,2. 6 gr ] , indem sie in Gottesdienst , Verkündigung und Liebesdienst am Amt Christi als Priester , Prophet und König teilnimmt . Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des priesterlichen Amtes Jesu Christi ; in ihr wird durch sinnenfällige Zeichen die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu Christi , nämlich dem Haupt und seinen Gliedern , der gesamte öffentliche Kult vollzogen . Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi , des Priesters , und seines Leibes , der die Kirche ist , in vorzüglichem Sinn heilige Handlung , deren Wirksamkeit keine andere Handlung der Kirche durch dieselbe Bedeutung und denselben Rang gleichkommt ( SC 7 ) .
Kte . . . die an der himmlischen Liturgie teilnimmt . . .
Kte 2180 Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn genauer : Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet ( [ link ] CIC , can . 1247 ) . Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt , wer an einer Messe teilnimmt , wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird ( [ link ] CIC , can . 1248 , §1 ) .