Fachwort |
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Deutsch | schlechte | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | schlechte |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Jer 24,2 In dem einen Korb waren sehr gute Feigen , wie Frühfeigen , im andern Korb sehr schlechte Feigen , so schlecht , dass sie ungenießbar waren . |
| Kte 1737 Eine Wirkung , die vom Handelnden nicht gewollt ist , kann in Kauf genommen werden , wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt , um ihr krankes Kind zu pflegen . Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar , wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war , so z . B . der eigene Tod , den jemand erleidet , weil er einem Menschen , der in Gefahr ist , zuhilfe kommt . Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann , wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können , wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker . |
| Kte 1753 Eine gute Absicht ( z . B . die , dem Nächsten zu helfen ) macht ein an sich falsches Verhalten ( wie Lüge oder Verleumdung ) nicht zu etwas Gutem oder Richtigem . Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht . Darum kann man etwa die Verurteilung eines Unschuldigen nicht als ein legitimes Mittel zur Rettung des Volkes rechtfertigen . Hingegen wird eine an sich gute Handlung ( z . B . Almosengeben ) [ Vgl . Mt 6,2-4 ] zu etwas Schlechtem , wenn eine schlechte Absicht ( z . B . Eitelkeit ) hinzukommt . |
| Kte 1754 Die Umstände , einschließlich der Folgen , sind zweitrangige Elemente einer sittlichen Handlung . Sie tragen dazu bei , die sittliche Güte oder Schlechtigkeit menschlicher Handlungen zu steigern oder abzuschwächen ( ein solcher Umstand ist z . B . die Höhe des Betrages eines Diebstahls ) . Sie können auch die Verantwortung des Handelnden vermindern oder vermehren ( z . B . Handeln aus Todesangst ) . Die Umstände können an sich die sittliche Beschaffenheit der Handlungen selbst nicht ändern ; sie können eine in sich schlechte Handlung nicht zu etwas Gutem und Gerechtem machen . |
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